Übersetzen von Urkunden
Als öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin bin ich berechtigt, Urkunden, die zu Beweiszwecken in ein Gerichtsverfahren eingeführt oder bei anderen Behörden verwendet werden, zu übersetzen.
Rufen Sie mich an unter +49 (0) 371 538 20 61 oder benutzen Sie das Kontakt-Formular.
Beeidigter Übersetzer
Das Übersetzen von Urkunden benötigt eine spezifische Kenntnis der jeweiligen Terminologie und Syntax.
Die Grundvoraussetzungen bringe ich als russische Muttersprachlerin und studierte Germanistin mit, ständige Weiterbildungen und Qualifikationen sorgen für gleichbleibend hohe Qualität der Übersetzungen.
Seit 2002 bin ich öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin und Dolmetscher für Russisch-Deutsch – Deutsch-Russisch nach § 132a StGB und arbeite unter anderem für Gerichte, Notariate, Staatsanwaltschaft, Polizei und Ämter.
Datenschutz und Sicherheit
Sämtliche Dokumente, Daten und weiteren Informationen sind vor dem Zugriff Dritter geschützt.
Ein spezielles Schutzsystem garantiert beste Datensicherheit.