Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge, die durch den Übersetzungsdienst Marina Hennig ausgeführt werden, auch wenn bei der Auftragsannahme nicht noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Übersetzungen, sprachliche Dienstleistungen und Schreibservice sind reine Dienstleistungen. Es gelten die nachfolgenden Bedingungen. Sollte der Auftraggeber abweichende Bedingungen wünschen, so sind diese vom Übersetzungsdienst Marina Hennig schriftlich anzuerkennen oder sind für den jeweiligen Auftrag wirkungslos. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der schriftlichen Zustimmung des Übersetzungsdienstes Marina Hennig.

2. Angebote/Preise

Es gelten die in der Preisliste festgeschriebenen Preise. Sollte ein Sonder- oder Pauschalpreis vereinbart worden sein, so bedarf dieser der schriftlichen Bestätigung durch den Übersetzungsdienst Marina Hennig. Mündliche Preisabsprachen sind unverbindlich und bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Mit der Übermittlung der Manuskripte gilt der Auftrag als erteilt und die vorliegenden Geschäftsbedingungen als akzeptiert. Die Honorare (Preise) für Übersetzungen und Dolmetschen bestimmen sich nach den Preislisten des Auftragnehmers, die für die jeweilige besondere Art der Übersetzung anzuwenden ist. Übersetzungen werden nach Normzeilen des übersetzten Textes berechnet, ausgenommen Dokumente. Letztere werden nach Pauschalpreisen berechnet. 1 NZ = 55 Anschläge mit Leerzeichen. Angefangene Zeilen von mehr als 30 Zeichen gelten als volle Zeilen; angefangene Zeilen von weniger als 30 Zeichen werden zusammengezogen. 1 Seite = ca. 25 Schreibmaschinenzeilen (DIN A4). Als Mindestauftragswert wird eine Seite in Rechnung gestellt. Ist nichts anderes vereinbart, so bildet der Zieltext die Berechnungsbasis. Wurde ein Kostenvoranschlag abgegeben, so gilt dieser nur dann, wenn er schriftlich erfolgte. Andere Kostenvoranschläge gelten nur als unverbindliche Richtlinie. Kostenvoranschläge, die ohne Einsicht in die Übersetzungsunterlagen abgegeben werden, gelten nur als unverbindliche Richtlinie. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die tatsächlichen Kosten der Übersetzung zu bezahlen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden. Für die Überprüfung von Fremdübersetzungen wird i.d.R. der Stundensatz fürs Dolmetschen zugrunde gelegt. Wird beim Korrekturlesen festgestellt, dass die zu überprüfende Übersetzung erhebliche Mängel aufweist und muss diese im Auftrag des Auftraggebers nachgebessert werden, kann u.U. das volle Honorar der Erstübersetzung in Rechnung gestellt werden. Für Express und Nacht- , Sonn- und Feiertagleistungen wird 25% Zuschlag berechnet. Bei Dokumenten wird ein Pauschalbetrag von z.Z. 13,00 € als Eilzuschlag berechnet.

3. Leistungen

Die Aufgabe des Übersetzers ist die fachlich und sprachlich richtige Wiedergabe des Ausgangstextes in einer Zielsprache. Für Fehler oder Mängel in der Textvorlage haftet der Auftraggeber. Sollten Übersetzungen des Übersetzungsdienstes Marina Hennig gedruckt werden, so müssen die Druckfahnen dem Übersetzungsdienst Marina Hennig zur Endkorrektur vorgelegt werden. Andernfalls übernimmt der Übersetzungsdienst Marina Hennig keinerlei Haftung für etwaige entstehende Zusatzkosten. Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht, muss er dies dem Auftragnehmer bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen Unterlagen dafür bekanntgeben. Dies gilt auch für Sprachvarianten. Für fachliche Rückfragen während der Bearbeitungsphase muss seitens des Auftraggebers ein kompetenter Ansprechpartner genannt werden. Soll eine auftraggebereigene Fachterminologie verwendet werden, so müssen dem Übersetzungsdienst Marina Hennig bei Auftragserteilung entsprechende Vokabellisten zur Verfügung gestellt werden. Sonderformate wie z.B. Einbindungen in Grafiken o.ä. werden bei Vertragsabschluss gesondert vereinbart und berechnet. Für die Übersetzung von schwer lesbaren, teilweise unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen besteht keinerlei Mängelhaftung. Dies gilt auch für die Überprüfung von Übersetzungen. Dolmetschpreise werden nach Stunden berechnet. Jede begonnene halbe Stunde wird als halbe Stunde berechnet. Preise für Dolmetschaufträge werden vor jeder Auftragannahme vereinbart und unterscheiden sich maßgeblich je nachdem, ob es sich um Konsekutiv- oder Simultandolmetschen handelt sowie nach Schwierigkeit der Terminologie. Für Privatkunden gelten besondere Preise.

4. Termine

Fertigstellungstermine bedürfen schriftlicher Bestätigung durch den Übersetzungsdienst Marina Hennig. Gerät der Übersetzungsdienst Marina Hennig mit der Fertigstellung der vertraglich vereinbarten Leistung in Verzug, so ist ihm eine angemessene Frist für die Fertigstellung zu gewähren. Verstreicht diese angegebene Frist ergebnislos, so kann der Auftraggeber einen Preisnachlass verlangen, der im zumutbaren Rahmen liegt. Ist der Übersetzungsdienst Marina Hennig durch höhere Gewalt oder andere unabwendbare, nicht durch den Übersetzungsdienst Marina Hennig zu vertretende Umstände außerstande, die Leistung fristgemäß zu erbringen, ist ein Anspruch des Auftraggebers auf Preisnachlass ausgeschlossen.

5. Zahlungsbedingungen

Rechnungen des Übersetzungsbüros Marina Hennig sind binnen 14 Tagen auf das auf der Rechnung angegebene Konto ohne Abzug zu zahlen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist der Übersetzungsdienst Marina Hennig berechtigt, Zinsen in Höhe von 3% des Rechnungsbetrages pro Kalenderwoche bis zum Eingang der vollständigen Forderung zu berechnen. Zur Zahlung ist in jedem Fall allein der Auftraggeber verpflichtet. Erfüllungshalber sind fristgemäße Zahlungen durch Dritte nur möglich, wenn sie in voller Höhe des Rechnungsbetrages und unter Angabe der Auftrags-, bzw. Rechnungsnummer erfolgen. Ein Zurückhaltungsrecht bei Zahlungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Bei größeren Aufträgen kann eine Ratenzahlung vereinbart werden.

6. Auftragserfüllung

Der Übersetzungsdienst Marina Hennig ist stets bemüht, den durch schriftliche Auftragsbestätigung angenommenen Auftrag fristgemäß zu erfüllen. Der Auftrag gilt als erfüllt, wenn der Zieltext an die Post oder einen anderen beauftragten Kurierdienst übergeben oder der Text durch elektronische Mail an den Auftraggeber abgeschickt wurde (Transportmittel je nach Angabe des Auftraggebers und schriftlicher Festlegung auf der Auftragsbestätigung). Sollte der Auftraggeber die Rücksendung der dem Übersetzungsdienst Marina Hennig zur Verfügung gestellten Textvorlagen verlangen, so werden die Unterlagen persönlich übergeben. Besteht der Auftraggeber darauf, die Unterlagen per Post zu erhalten, so geschieht dies auf Gefahr des Auftraggebers.

 7. Rechte an der Übersetzung

Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzungsdienstes Marina Hennig. Das Copyright und alle Nutzungsrechte der Übersetzung für eventuelle Terminologielisten oder Dokumentationen gehen erst mit Zahlungseingang auf dem Konto des Übersetzungsdienstes Marina Hennig an den Auftraggeber über.

8. Gewährleistung/Haftung

Eventuelle Fehler oder Mängel sind dem Übersetzungsdienst Marina Hennig spätestens vier Wochen nach Versand der Übersetzung an den Auftraggeber zu melden. Für Schäden durch eine ungeprüfte Weitergabe der Übersetzung durch den Auftraggeber wird von seiten des Übersetzungsdienstes Marina Hennig keine Haftung übernommen. Dem Übersetzungsdienst Marina Hennig muss die Möglichkeit einer Nachbesserung eingeräumt werden. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen. Wird die Verwendung der auftraggebereigenen Fachterminologie verlangt, ist der Übersetzungsdienst Marina Hennig von jeglicher Haftung befreit. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.

9. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Erfüllungsort und Gerichtstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Chemnitz. Es gilt deutsches Recht.

10. Datenschutz

Der Auftraggeber ist mit der Speicherung seiner Daten zu Verwaltungszwecken des Übersetzungsdienstes Marina Hennig im Sinne des Datenschutzes einverstanden.

11. Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen  Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen. Wird eine Bestimmung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch eine neue ersetzt, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.